Corona Informationen


beruhend auf Schutzkonzept vom 15. Dez. 2020

Umsetzungshinweise vom 12. März 2021

 

Task Force Unterlagen vom 11. März 2021

 

 

wird nächstens ev. auf die Version vom 31. März aktualisiert.



Hier wird versucht für den Schulsport relevante Informationen im Zusammenhang mit Corona zu sammeln.

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Das momentan aktuelle Schutzkonzept der Glarner Volksschule
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Dez_Schutzkonzept_Schulen_GL_SJ-2020-21.
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Das wichtigste in Kürze aus dem Schutzkonzept:

 

Allgemein gilt:

 

- Maskenpflicht für alle Erwachsenen Personen auf dem Schulareal 

- Einhaltung der Hygienevorschriften (Kein Händeschütteln und Umarmen; Händewaschen, ... )

- regelmässiges lüften der Räume

- Abstand halten zu und unter Erwachsenen

- Schulreisen/Exkursionen höchstens in der näheren Umgebung

 

Volksschule:

- auf Sekundarstufe I gilt Maskenpflicht im Gebäudeinnern/ Primarschule keine Maske

- Abstand halten zu den Erwachsenen 

 

Sekundarstufe II

- Schutzmaskenpflicht für alle

- Regeln gemäss BAG (Abstand, Händewaschen etc.)

 


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Umsetzungshinweise zum Schutzkonzept vom 15. März 21
Hier wird in Punkt 5 beschrieben, wie das Schutzkonzept im Detail im Schulsport ausgelegt, verstanden wird.
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Umsetzungshinweise Stand März 2021.pdf
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Das wichtigste in Kürze aus den Umsetzungshinweisen zum Schutzkonzept:

 

für den Schulsport relevante Punkte:

  • generelle Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe auch im Sportunterricht ausser der Unterricht ist im Freien
  • Der Unterricht findet möglichst im Klassenverband statt.
  • Die Sportlehrpersonen können den Schülerinnen und Schülern in bestimmten Situationen jedoch das Abnehmen der Maske im Klassenverband erlauben (z.B. bei belasteten Situationen, Beurteilungssequenzen, im Freien, ...)

Konkret im Sportunterricht:

  • Hände sind vor und nach dem Sportunterricht zu waschen.  
  • Auf Händeschütteln, Abklatschen, Checks usw. ist zu verzichten.   
  • Im Freien kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. 
  • Im öffentlichen Raum sollen sich die Sportlehrpersonen soweit möglich an den geltenden Regeln (bspw. 15-er-Regel) orientieren.
  • Das Reinigen von Turngeräten (Bälle, Matten etc.) ist nicht nötig.  

Erlaubt sind Sportarten und Aktivitäten ohne Geräte und Körperkontakt: 

  • Darstellen und Tanzen, allgemeine Bewegung zu Musik   
  • Leichtathletik (v. a. Laufdisziplinen), Rad- und Rollsport   
  • Orientierungslauf  
  • Fitnesstraining (Kraftcircuit, Postenarbeit, Workout usw.)   
  • Koordinationstraining   
  • Geräteturnen 
  • Kleine Spiele ohne Körperkontakt   
  • Schwimmen   

Weitere Sportarten und Aktivitäten mit Geräten ohne Körperkontakt sind erlaubt:   

  • Teamspiele ohne Körperkontakt (Volleyball, Tchoukball, Baseball)   
  • Rückschlagspiele (z. B. Badminton)   
  • Parcours oder Postenübungen mit Material   
  • Spiele und Übungen mit Bällen, Frisbees oder anderen Flugobjekten   

Sportarten, die bedingt* empfohlen sind:

  • Teamspiele mit Körperkontakt (Basketball, Fussball, Handball, Unihockey, Wasserball usw.) 

*Was die Bedingungen sind wird in den Anmerkungen der Task Force Sitzung angesprochen. So ist das etwa gemeint (Sek 1 Stufe):

  • In der Halle sollen Teamspiele mit Vorsicht und mit Maske betrieben werden. Draussen sind Teamspiele auch ohne Maske erlaubt.  Bei zwei Klassen (sprich bei Klassendurchmischung) kann zur Vorsicht mit Maske gespielt werden.
  • Vorbereitung auf CS-Cup auch aus zwei Klassen unter Vorsicht 

Auf folgende Sportarten soll verzichtet werden (quasi nicht erlaubt): 

  • Ringkampf-Spiele (schwingen, ringen etc.) 
  • Kampfsportarten und Kampfspiele (Rugby, American Football etc.) 

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Weitere Anmerkungen und Erklärungen im Schulsport findet man in den Sitzungsunterlagen der letzten Task Force Sitzung.
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2021_03_11_Task Force.pdf
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